Der Tarif tritt am achten Tag nach seiner Veröffentlichung im "Amtsblatt" in Kraft.
Die Bestimmungen der Tarifnummer 52, Absätze 5 und 6, über die Fälligkeit der Rechtsanwaltsvergütung gelten auch für Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Tarifs erbracht wurden.
Kroatische Rechtsanwaltskammer
Nr.: 11015-2023-1
