Reguläre Grundbuchverfahren
Tarifnummer 19
1. Für die Erstellung von Grundbuchanträgen in ordentlichen Verfahren, auf deren Grundlage eine Entscheidung über die Registrierung, Löschung, vorläufige Registrierung oder Vermerkung eines Rechts getroffen wird, und für jede Anhörung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1, aber nicht mehr als 500 Punkte.
2. Für die Erstellung von Grundbuchanträgen gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer, bei denen der Wert nicht bewertet werden kann, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.
3. Für die Ausarbeitung anderer Anträge in regelmäßigen Grundbuchverfahren hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.
Besondere Grundbuchverfahren
Tarifnummer 20
1. Für die Erstellung von Grundbuchanträgen in besonderen Grundbuchverfahren und für jede Anhörung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1.
2. Für die Erstellung von Grundbuchanträgen nach Punkt 1 dieser Tarifnummer und für jede in Punkt 1 dieser Tarifnummer genannte Anhörung, bei der der Wert nicht beurteilt werden kann, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.
3. Für die Ausarbeitung anderer Anträge in besonderen Grundbuchverfahren hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.
Rechtsmittel
Tarifnummer 21
Für die Ausarbeitung von Rechtsmitteln in Grundbuchverfahren hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1, die um 25 % erhöht wird.
