RECHTSANWALTSKANZLEI

VEDRAN MARCAN

Tarif über Rechtsanwaltsgebühren und die Erstattung von Auslagen

V. VERFAHREN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT

Tarifnummer 16

1. Für die Ausarbeitung von Einreichungen zur Einleitung von Verfahren:

- Für die Teilung von Gemeinschaftseigentum oder ehelichem Eigentum, Auflösung des Miteigentums an Immobilien, Feststellung der Entschädigung für enteignetes Eigentum, Feststellung von Miet- oder Leasingzahlungen, Nachlassverfahren und in allen anderen Angelegenheiten mit einem zu bewertenden Wert hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1;

- Für die Grenzregelung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten;

- In anderen Angelegenheiten ohne schätzbaren Wert hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten;

- Bei der Annullierung von Urkunden hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1, aber nicht mehr als 50 Punkte.

2. Für den Protest gegen einen Wechsel hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1.

3. Für die Ausarbeitung von Antworten auf die in Punkt 1 dieser Tarifnummer genannten Einreichungen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.

4. Für die Ausarbeitung anderer Anträge in Verfahren, auf die in dieser Tarifnummer Bezug genommen wird, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer, nicht aber mehr als 25 Punkte.

Tarifnummer 17

1. Für die Vertretung bei einer Anhörung in Angelegenheiten mit einem bewertbaren Wert hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 75 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1, in Verbindung mit Tarifnummer 9 und in anderen Angelegenheiten auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 16.

Tarifnummer 18

1. Für die Ausarbeitung ordentlicher und außerordentlicher Rechtsbehelfe hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 16, die um 25 % erhöht wird.

2. Für die Ausarbeitung von Antworten auf ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr nach Tarifnummer 16.