RECHTSANWALTSKANZLEI

VEDRAN MARCAN

Tarif über Rechtsanwaltsgebühren und die Erstattung von Auslagen

VIII. VERWALTUNGSGERICHTSVERFAHREN

Tarifnummer 27

1. Für die Erstellung einer Klageerklärung, einer Verteidigungserklärung, eines Antrags auf einstweilige Anordnung, eines Vergleichsvorschlags und begründeter Anträge, die sachliche oder rechtliche Argumente in einem Verwaltungsstreit in erster Instanz enthalten:

- In Angelegenheiten mit einem schätzbaren Wert hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr nach Tarifnummer 7, Punkt 1;

- In Angelegenheiten ohne bewertbaren Wert hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 500 Punkten.

2. Für die Vertretung bei einer Anhörung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.

3. Für die Ausarbeitung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil oder eine Entscheidung, eine Antwort auf eine Berufung, einen Antrag auf außerordentliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines rechtskräftigen Urteils, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit allgemeiner Handlungen und auf Vertretung bei einer Anhörung vor dem Obersten Verwaltungsgericht hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer, die um 25 % erhöht wird.

4. Für die Ausarbeitung eines Antrags auf Vollstreckung eines Urteils hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.