RECHTSANWALTSKANZLEI

VEDRAN MARCAN

Tarif über Rechtsanwaltsgebühren und die Erstattung von Auslagen

IX. REGISTERANGELEGENHEITEN

Tarifnummer 28

1. Für die Ausarbeitung von Einreichungen, die eine Registrierung oder eine Änderung der Registrierung in einem Register beantragen, das von dem zuständigen Gericht, der staatlichen Verwaltungsbehörde und anderen staatlichen Stellen, Organen lokaler und regionaler Selbstverwaltungseinheiten und juristischen Personen, die der öffentlichen Gewalt übertragen sind, geführt wird, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.

2. Für Entwurfsinstrumente (Einrichtungserklärung, Satzung, Satzung und andere Urkunden), die für die Eintragung der Gründung oder Änderungen in einem Register erforderlich sind, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 33, Punkte 1 und 2.

3. Für die Ausarbeitung anderer Einreichungen während des Registrierungsverfahrens hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.

4. Für die Ausarbeitung von Rechtsbehelfen (ordentlich und außerordentlich) hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer, die um 50 % erhöht wird.

Tarifnummer 29

1. Für die Erstellung eines Antrags auf Annullierung einer Eintragung, Verteidigungserklärungen und begründeter Stellungnahmen, die sachliche und rechtliche Argumente enthalten, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr nach Tarifnummer 7, Punkt 1 bei Ansprüchen auf Nichtigerklärung einer Eintragung im Gerichtsregister, aber nicht weniger als 100 Punkte, oder auf die Gebühr nach Tarifnummer 27 bei Ansprüchen auf Nichtigkeit einer Eintragung in einem anderen Register.

2. Für die Vertretung bei einer Anhörung, bei der die Begründetheit erörtert oder Beweise erhoben wurden, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer; für alle anderen Anhörungen, bei denen nur Verfahrensfragen erörtert wurden, oder für eine Anhörung, bei der vor der Erörterung der Verdienste das Verfahren durch Rücknahme der Klage, des Vergleichs oder des Urteils aufgrund der Zulassung beendet wurde, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.

3. Für die Ausarbeitung von Rechtsbehelfen gegen Urteile hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr nach Punkt 1 dieser Tarifnummer, die um 25 % erhöht wird, und für die Ausarbeitung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.

4. Für die Vertretung eines Aktionärs oder Mitglieds eines Unternehmens bei einer Hauptversammlung eines Unternehmens hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine mit dem Mandanten vereinbarte Gebühr, aber nicht weniger als 100 Punkte für jede begonnene Stunde der Hauptversammlung.