Tarifnummer 31
1. Für die Ausarbeitung von Anträgen, die ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union einleiten, sowie für begründete Anträge, die sachliche und rechtliche Argumente enthalten, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 1.000 Punkten.
2. Für die Ausarbeitung anderer Anträge während des Verfahrens hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.
3. Für die Vertretung und Teilnahme an Anhörungen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.
4. Für die Vertretung und Teilnahme an Anhörungen, bei denen nur Verfahrensfragen erörtert wurden oder bei denen das Verfahren eingestellt wurde, bevor die Verdienste erörtert wurden, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer.
