Tarifnummer 30
In Verfahren, die der Annahme einer Entscheidung durch den Arbeitgeber vorausgehen, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf:
1. eine Gebühr von 50 Punkten für die Ausarbeitung begründeter Einreichungen;
2. eine Gebühr von 50 Punkten für die Ausarbeitung eines Antrags auf Schutz von Rechten;
3. eine Gebühr von 100 Punkten für die Ausarbeitung vorgeschlagener Entscheidungen, bei denen der Rechtsanwalt den Arbeitgeber vertritt.
