RECHTSANWALTSKANZLEI

VEDRAN MARCAN

Tarif über Rechtsanwaltsgebühren und die Erstattung von Auslagen

XII. SONSTIGE VERFAHREN

Tarifnummer 32

1. Für die Ausarbeitung von Einreichungen und Vertretung in Angelegenheiten und Verfahren, die nach geltendem Recht vor Gerichts- oder Verwaltungsverfahren durchgeführt werden, wie z. B. Schadensersatzansprüche gegen den Staat, staatliche Verwaltungsbehörden und andere staatliche Stellen, Organe lokaler oder regionaler Selbstverwaltungseinheiten, Ansprüche gegen Versicherungsunternehmen, Handelsunternehmen, Sozialversicherungs- und andere juristische Personen, Schadensersatzansprüche von Personen, die ungerechtfertigt verurteilt oder unrechtmäßig inhaftiert wurden, und dergleichen, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1.

2. Für die Ausarbeitung von Anträgen, die Disziplinarverfahren vor der zuständigen Behörde oder dem Gericht einleiten, begründete Anträge, die sachliche und rechtliche Argumente enthalten, und Rechtsbehelfe hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 100 Punkten.

3. Für die Ausarbeitung anderer Anträge während des in Punkt 2 dieser Tarifnummer genannten Verfahrens hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Punkt 2 dieser Tarifnummer.

4. Für die Vertretung und Teilnahme an den Anhörungen in den in Punkt 2 dieser Tarifnummer genannten Verfahren hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr nach Punkt 2 dieser Tarifnummer.

5. Für die Vertretung bei einer mündlichen Verhandlung in Verfahren gemäß Punkt 2 dieser Tarifnummer, in dem nur Verfahrensfragen erörtert wurden oder wenn das Verfahren eingestellt wurde, bevor die Begründetheit erörtert wurde, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr nach Punkt 2 dieser Tarifnummer.