RECHTSANWALTSKANZLEI

VEDRAN MARCAN

Tarif über Rechtsanwaltsgebühren und die Erstattung von Auslagen

XIII. SONSTIGE ANGELEGENHEITEN

Erstellung von Urkunden

Tarifnummer 33

1. Für die Ausarbeitung von Verträgen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1, die um 25 % erhöht wird.

Bei Verträgen, die eine Annuität, einen Mietvertrag, eine Miete und in anderen ähnlichen Angelegenheiten bestimmen, beträgt der Vertragswert den Fünfjahresbetrag der Annuität, des Leasings, der Miete oder anderer ähnlicher Zahlungen.

2. Für die Ausarbeitung von Instrumenten, die rechtliche Transaktionen betreffen, deren Wert nicht bewertet werden kann:

- Partnerschaftsvereinbarungen, gemeinsame Bauvereinbarungen, Vereinbarungen über die Art der Nutzung und Instandhaltung eines Gebäudes, Vereinbarungen, die ideale Miteigentumsgesellschaft in Eigentumswohnungseigentum an Gebäuden umwandeln, Vereinbarungen über die Aufteilung von Eigentum nach der Scheidung, Lebenserhaltungs- und Unterstützungsverträge bis zum Tod, Vereinbarungen über die Abtretung und Verteilung von Eigentum während des Lebens und der der ähnlichen:

- Wenn der Vertrag den Wert des Vertrags angibt, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Punkt 1 dieser Tarifnummer;

- Wenn der Vertrag den Wert des Vertrags nicht angibt, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 200 Punkten.

3. Für die Erstellung einer einfachen und einseitigen Absichtserklärung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten.

4. Für die Erstellung eines Testaments hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 100 Punkten.

Für die Erstellung komplexer testamentarischer Erklärungen kann die Gebühr um bis zu 100 % erhöht werden.

Rechtsberatung und Stellungnahmen

Tarifnummer 34

1. Für mündliche juristische Anweisungen, Meinungen und Konsultationen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten für jede begonnene Stunde.

2. Für die Erstellung von schriftlichen Rechtsgutachten und schriftlichen Rechtsgutachten mit sachlicher und rechtlicher Begründung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1 und 4.

Für die Erstellung von schriftlichen Rechtsgutachten und schriftlichen Rechtsgutachten mit sachlicher und rechtlicher Begründung in Angelegenheiten ohne bewertbaren Wert hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von nicht weniger als 200 Punkten.

Der Rechtsanwalt hat nur dann Anspruch auf eine Gebühr für die Erstellung schriftlicher Rechtsberatung und Stellungnahmen, wenn der Mandant dies verlangt.

Für die Erstellung schriftlicher Rechtsgutachten und Stellungnahmen, die auf Antrag des Mandanten in einer Fremdsprache abgegeben werden, hat der Rechtsanwalt auch Anspruch auf eine Übersetzungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der ständigen Gerichtsdolmetscher.

Für mündliche rechtliche Anweisungen, Stellungnahmen und Konsultationen im Laufe des Verfahrens hat der Rechtsanwalt keinen Anspruch auf eine gesonderte Gebühr nach Punkt 1 dieser Tarifnummer.

Teilnahme an Besprechungen

Tarifnummer 35

Für die Teilnahme an Konferenzen und Sitzungen, bei denen sachliche und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsangelegenheiten des Mandanten, der Gegenpartei und anderen Teilnehmern erörtert wurden, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 50 Punkten für jede begonnene Stunde.

Akteneinsicht, Prüfung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit sowie Beschaffung von Urkunden für den Mandanten

Tarifnummer 36

Für die Prüfung und Überprüfung von Akten in allen Verfahren, die Einsichtnahme in Grundbuch, Register und andere öffentliche Bücher hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 25 Punkten für jede begonnene Stunde.

Für die Überprüfung oder Erlangung der Bescheinigung der Endgültigkeit oder Vollstretzbarkeit von Urteilen, Entscheidungen und Zahlungsanordnungen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 25 Punkten.

Für die Einholung von Auszügen aus Grundbüchern, Registern von Gerichten oder anderen Behörden oder der Beschaffung anderer Dokumente hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 25 Punkten.

Schriftverkehr und Mahnungen

Tarifnummer 37

Für die Erstellung von Korrespondenz mit dem Kunden, der Gegenpartei und anderen Teilnehmern an den rechtlichen Angelegenheiten des Mandanten:

1. Für Mitteilungen und Forderungen, die die sachliche Situation darlegen oder Anweisungen erteilen, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 25 Punkten pro Seite.

2. Für standardisierte Forderungen an die Gegenpartei, einen bestimmten Betrag zu zahlen, eine Verpflichtung zu erfüllen oder eine Handlung auszuführen, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 10 Punkten.