Tarifnummer 11
1. Für die Ausarbeitung eines Antrags auf Vollstreckungsanordnung, eines Antrags auf Gegendurchsetzung, eines Antrags auf Sicherung eines Anspruchs, eines Antrags auf einstweilige und vorläufige Maßnahmen, Einwände gegen die oben genannten Anträge und Antworten auf Einwände hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7.
2. In Vollstreckungsverfahren in Angelegenheiten, die in Tarifnummer 7, Punkte 2 und 3 genannt sind, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine einmalige Gebühr von 80 Punkten für das gesamte Verfahren und in Verfahren nach Tarifnummer 7, Punkt 9, für die Ausarbeitung eines Antrags auf eine Vollstreckungsanordnung auf der Grundlage eines authentischen Dokuments:
- Wenn der Hauptanspruch bis zu 40,00 EUR beträgt, eine Gebühr von 5 Punkten;
- Wenn der Hauptanspruch zwischen 40,01 EUR und 100,00 EUR liegt, eine Gebühr von 10 Punkten.
3. Für die Erstellung eines Antrags auf eine Offenlegungserklärung und eine Offenlegungsliste der Vermögenswerte hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, aber nicht mehr als 500 Punkte.
4. Für die Ausarbeitung eines Antrags auf Aussetzung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, aber nicht mehr als 500 Punkte.
5. Für die Ausarbeitung eines Antrags an das Gericht auf Anordnung und Durchführung der gerichtlichen Vollstreckung auf der Grundlage einer durchsetzbaren Urkunde hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, jedoch nicht mehr als 500 Punkte.
6. Für die Zustellung eines durchsetzbaren Instruments gegenüber anderen Teilnehmern des Vollstreckungsverfahrens hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 11, Punkte 1 und 2, jedoch nicht mehr als 100 Punkte.
7. Für die Ausarbeitung einer Beschwerde durch den Vollstreckungsschuldner hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 11, Punkten 1 und 2, nicht mehr als 100 Punkten.
8. Für die Erstellung eines Antrags auf Einziehung auf der Grundlage eines Schuldscheins hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 50 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, aber nicht mehr als 500 Punkte.
9. Für die Ausarbeitung von Auktionsbedingungen hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkt 1.
10. Für die Ausarbeitung anderer Anträge in Vollstreckungs- oder Sicherungsverfahren hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 25 % der Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, aber nicht mehr als 250 Punkte.
Tarifnummer 12
1. Für die Vertretung bei einer Anhörung hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, in Verbindung mit dem Tarifnummer 9.
2. Für die Teilnahme an der Durchführung von Vollstreckungs- oder Sicherungsverfahren hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7, in Verbindung mit Tarifnummer 9.
Tarifnummer 13
1. Für die Ausarbeitung von Rechtsmitteln hat der Rechtsanwalt Anspruch auf die Gebühr gemäß Tarifnummer 7, Punkte 1, 4 und 7.
2. Für die Ausarbeitung von Rechtsbehelfen in Vollstreckungsverfahren gemäß Tarifnummer 7, Punkte 2, 3 und 9 hat der Rechtsanwalt Anspruch auf eine Gebühr von 100 Punkten.
